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KOMMENTAR: KANNIBALE IN DEUTSCHLAND VERHAFTET kirschi: 2002-12-12

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Kaum zu glauben, aber wahr - In Hessen hat ein 41-Jähriger gestanden, einen 42 Jahre alten Mann getötet und zertstückelt verspeist zu haben. Das ganze zeichnete er auf Video auf. Welcher Teufel kann diesen Menschen wohl geritten haben?


Im Norden Hessens hat sich nun ein 41 Jahre alter Mann dazu bekannt, einen 42-Jährigen mit dessen Einverständnis getötet, zerstückelt und anschließend verzehrt zu haben.

Laut den Aussagen des Täters haben sich die beiden über eine Internetanzeige kennen gelernt. So kam die Polizei dem mutmaßlichen Mörder auch auf die Schliche, denn dieser wurde so zu sagen rückfällig und suchte per Anzeige im Net noch ein Opfer.

Unglaublich daran ist aber, dass diese Wahnsinnstat auf Video aufgenommen worden war. Weiters erstaunlich ist, dass der Mann den Rest des nicht gleich verzehrten Fleischs eingefroren und es nach und nach aufgegessen hat. Wie sehr muss man geistlich beeinträchtigt sein, um so eine Tat durchzuführen?

Doch vor allem ist es mir unerklärlich, dass dieser Mensch überhaupt keinen Graus beim Verzehr eines anderen gehabt haben muss. Obwohl es bereits unverantwortlich von uns ist, die Tiere - so wie wir sie jetzt behandeln - zu verzehren, kann ich mir schwer vorstellen, wie man seinen Verstand so ausschalten kann. Denn es besteht ja schließlich auch ein Unterscheid zwischen dem Tod eines Tieres und dem eines Menschen, obwohl in beiden Fällen - jeder der ein geliebtes Haustier verloren hat, weiß das - am Anfang die Trauer unermesslich ist.

Die letzte derartige Tat hat sich in Deutschland im März 1995 ereignet, als ein 33-Hähriger seinen 81 Jahre alten Lebensgefährten tötete und verspeiste. Dieser "Menschenfresser" bekam damals lebenslängliche Haft - wie wird wohl das Urteil für den Hessen ausfallen?

Zu einer Anklage wegen Mordes wird es auf jeden Fall kommen, doch inwieweit kann man den Verzehr des Ermordeten bestrafen? Ich bin mir nicht einmal sicher, ob es dazu überhaupt ein Gesetz gibt, und wenn, dann kann es nur so lauten: Ab in die Irrenanstalt mit dem Irren!


Gastartikel von unserem Partnermagazin "net-thinkers" www.net-thinkers.de


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